Nachhaltigkeit

Verpflichtung für EDEKA, REWE, ALDI und Co.

Handelsunternehmen unterzeichnen Pakt gegen Lebensmittelverschwendung

Das BMEL schließt mit 14 Handelsunternehmen eine Vereinbarung zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Darin verpflichten sich die unterzeichnenden Unternehmen auf konkrete Reduzierungsziele und -maßnahmen.

Verlust und Verschwendung von Lebensmitteln entlang der gesamten Wertschöpfungskette gehören zum deutschen Alltag dazu. Elf Millionen Tonnen landen jährlich im Müll. Der Pakt gegen Lebensmittelverschwendung soll genau das verhindern. Er wurde am Dienstag von 14 Handelsunternehmen und Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir unterzeichnet. Das Ziel der Vereinbarung: Bis 2030 sollen die Lebensmittelabfälle in den Unternehmen halbiert werden.

Die Vereinbarung (Regelwerk) zwischen BMEL und Handel beinhaltet konkrete Maßnahmen, darunter auch messbare Reduzierungsziele sowohl in den Unternehmen als auch entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Zielerreichung wird durch das Thünen-Institut für Marktanalyse begleitet und überprüft.

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Maßnahmen und Reduzierungsziele allgemein:

  • 30 Prozent weniger Lebensmittelabfälle bis 2025 – 50 Prozent bis 2030
  • Bessere Schulung der Mitarbeiter zur Reduzierung von Abfällen
  • Mindestens eine feste Kooperation (Tafeln, soziale Einrichtungen) zur Weitergabe von verzehrfähigen Lebensmitteln

Konkrete Wahlpflichtmaßnahmen:

  • Verkauf von Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern
  • Sortiment saisonal gestalten unter Berücksichtigung kurzer bzw. langer Lagerfähigkeit
  • Kurzfristige Bestellungen oder Mengenerhöhungen insbesondere bei Frischware vermeiden
  • Informationskampagnen, um Verbraucher für das Thema zu sensibilisieren
  • Lebensmittel, die nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt oder geeignet sind, können beispielsweise zu Tierfutter verarbeitet werden
  • u.a.

Unternehmen müssen mindestens eine dieser Wahlpflichtmaßnahmen am POS durchführen. Dies kann beispielsweise über den gezielten Abverkauf preisreduzierter Frischwaren stattfinden oder über digitale Helferlein, die den Abverkauf von Produkten nahe am Ablaufdatum steigern. Das gelingt etwa über MHD-Tracking oder eine automatische Preissenkung durch dynamische Schilder.

Herausforderungen bei Herstellung und Logistik

Ebenso besteht der Anspruch, dass der Handel in den direkten Austausch mit den Lieferanten geht, um beispielsweise technologische Lösungsansätze zur besseren Vernetzung zu finden. Auch das Bestellmanagement und das Produktspektrum sollen durch die Vermeidung von häufigen Chargenwechseln oder die Bedarfsüberprüfung bei Ausdifferenzierung des Angebots optimiert werden. Unter anderem finden sich im Regelwerk zudem Überlegungen zur Optimierung von Prozess-, Logistik- und Kühlketten genauso wie die Förderung von Verpackungsinnovationen, um die Haltbarkeit der Produkte zu steigern. Ziel ist es, mit all diesen Maßnahmen einen konkreten Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung zu leisten.

Unterzeichnende des Paktes gegen Lebensmittelverschwendung

Das BMEL hat die Vereinbarung am 27.06.2023 mit folgenden Unternehmen des Lebensmittelgroß- und Einzelhandels unterzeichnet: ALDI Einkauf SE & Co. oHG, ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG, CHEFS CULINAR West GmbH & Co. KG, Niederlassung Wöllstein, EDEKA ZENTRALE Stiftung & Co. KG, HelloFresh Deutschland SE & Co. KG, Kaufland Dienstleistung & Co. KG, Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG, METRO Deutschland GmbH, Netto Marken-Discount Stiftung & Co. KG, NORMA Lebensmittelfilialbetrieb Stiftung & Co. KG, PENNY Markt GmbH, REWE Markt GmbH, tegut… gute Lebensmittel GmbH & Co. KG, Transgourmet Deutschland GmbH & Co. OHG.

Weitere Unternehmen können der Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt beitreten. Der Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) tritt als Unterstützer auf.

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