Politik
Tierhaltungskennzeichnung: Aber wie?
Was Landwirtschaftsbetriebe jetzt wissen müssen
Bereits im August 2023 ist das Gesetz für die staatlich verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung inkraftgetreten. Der Start des Meldeverfahrens für die Schweinehaltung ist jedoch je nach Bundesland unterschiedlich.
Die Fristen der Bundesländer:
Schleswig-Holstein
Ab dem 1. August 2024 hat Schleswig-Holstein das Meldeverfahren zur staatlichen Tierhaltungskennzeichnung gestartet. Die Schweinemäster können die Mitteilung ihres Haltungssystems über ein postalisches Formular oder per E-Mail an das Landwirtschaftsministerium in Kiel schicken.
Thüringen
Thüringen startete mit dem Verfahren am 29. Juli 2024. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz ist dort die zuständige Behörde für die Entgegennahme der Mitteilung der Tierhalter und die Vergabe der Kennnummern. Laut Landesamt können Schweinehalter den Meldebogen auch hier entweder per Post oder per E-Mail verschicken. Das Landesamt hat hierzu alle relevanten Informationen veröffentlicht.
Bayern
In Bayern besteht momentan für Schweinehalter noch kein Handlungsbedarf. Sobald das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz das Portal für Mitteilungen der Tierhalter freigeschaltet hat, werden diese darüber unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de informiert.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg lautet die Aussage des Landwirtschaftsministers Peter Hauk: „Baden-Württemberg setzt die Vorgaben […] schlank und unbürokratisch um, sodass Landwirte so gering wie möglich belastet werden.” Beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ist das Landeskontrollteam der Lebensmittelsicherheit (LKL) dann zuständig für die fachlichen Aufgaben. Für Landwirte sind dann die weiteren Informationen auf der Seite des LKL interessant.
Niedersachsen
In Niedersachsen müssen Tierhalterinnen und Tierhalter von Mastschweinen im Alter von zehn Wochen bis hin zur Schlachtung dem niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) melden, welchem Haltungssystem ihre Schweinehaltung zuzuordnen ist. Die Frist hierfür lief bereits am 1. August 2024 ab. Nach Prüfung der vollständig vorgelegten Angaben und Nachweise wird nach zwei Monaten eine individuelle Kennnummer vergeben.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sagt zur Umsetzung des Kennzeichnungsgesetzes in Niedersachsen: „Gut, dass Niedersachsen vorangeht – und nichts anderes hätte ich auch von dem Bundesland mit der meisten Schweinehaltung erwartet. Damit können die Landwirtinnen und Landwirte dort nun ihre Meldungen vorbereiten und das schafft natürlich Planungssicherheit.“
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